Gurte nachrüsten im MB RM40

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hw2504
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Gurte nachrüsten im MB RM40

Beitrag von hw2504 »

Hallo,
besteht die Möglichkeit in einem Arnold RM 40, für Mitfahrer im hinteren Bereich, Dreipunktgurte nachzurüsten?
Wenn ja welche Werkstätten machen so etwas und von welchem Preis muß ich da ausgehen?
hw

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Bummelant
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Beitrag von Bummelant »

Dreipunktgurte nachrüsten ist ein Thema für sich.
Beckengurte sind kein Problem.

Bei den Dreipunktgurten kommt es darauf an, wie viel Eigenverantwortung du tragen möchtest, wie gut du mit dem Prüfer klar kommst und wie gut du selber schweissen kannst. Oder eine Firma zur Hand hast, die dir den Gurtbock anfertigt.

Oder du kaufst dir einen bei Berger. Bei denen kostete der Gurtbock für 2 Gurte 2015, 770€.

Gruß
Thomas
Arnold RM 38 Restaurierungsobjekt
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hw2504
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Beitrag von hw2504 »

Mit welchem Alter dürfen denn Kinder ohne Gurt hinten mitfahren bzw ab wann auf dem Beifahrersitz mit Gurt? So richtig schlüssige Antworten für H-Kennzeichen habe ich im Netz nicht gefunden.
hw

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MartinR
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Beitrag von MartinR »

Moin moin,

Kinder ab 12 Jahren bzw. ab einer Körpergröße von 150cm dürfen ohne Kindersitze/Sitzerhöhungen im Fahrzeug mitgenommen werden. Dementsprechend sollte auch einer Beförderung auf den genehmigten ungesicherten Plätzen erlaubt sein. So habe ich es gemacht und keine Schwierigkeiten bekommen.

Bei Kindern bis zu 12 Jahren bzw. unter 150cm Körpergröße sind die vorgeschriebenen Rückhaltesysteme zu benutzen; nur mit Gurt auch auf dem Beifahrersitz. (Auf Plätzen ohne Gurt keine Kinder unter 12 Jahren bzw.150cm Körpergröße.) Es gibt auch noch Rückhaltesysteme von Römer für 2-Punktgurte.

Gruß

Martin
Viele Grüße von Martin (R.I.P.)

Das Alte erhalten und wenn nötig durch Neueres ergänzen.
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Peter B.
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Beitrag von Peter B. »

Hallo,

zu dem Thema gibt es noch einen Beitrag von Bummelant! Schaut hier:

http://arnoldfreunde.bboard.de/board/vi ... dersitz%2A


... dort steht "Kinder bis 3 Jahren nicht ohne "Gurt" .... und auch nur in Fahrtrichtung, weil Kindersitze nur dafür geprüft sind...

Viele Grüsse

Peter

P.S.: Das Thema Kindersitze bitte in dem anderen Beitrag fortsetzen, weil schon wesentliche Dinge dort gepostet wurden und es dann leichter ist für andere nachzulesen!
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hw2504
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Beitrag von hw2504 »

Den Beitrag hatte ich auch schon gelesen, trotzdem Dank für den Link.
Unser Zwerg ist 8 Jahre und kann demzufolge, wenn ich das alles richtig interpretiere, auf dem Beifahrersitz mit Kindersitz und Dreipunktgurt fahren?
hw

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Bummelant
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Beitrag von Bummelant »

Ja, ist richtig.

Unser Zwerg wird jetzt bald 2 und fährt auf dem Beifahrersitz im Kindersitz mit.
Das muss so sein, da es ausser dem Fahrersitz keinen weiteren Sitz mit Dreipunktgurt gibt.
Diesen Platz musste ich wählen, da so kleine Kinder in den für sie vorgesehenen Sicherheitseinrichtungen sitzen müssen. Also Kindersitz. Und da es keinen Kindersitz gibt der seitlich transportiert genutzt werden darf. Es gibt wohl ein paar wenige die mit Beckengurt befestigt in. Fahrtrichtung genutzt werden dürfen, bei denen ist aber bei 12 kg Schluss.

Meine Frau muss mit dem einzig möglichen Platz im Heck vorlieb nehmen. Dort muss sie hinter dem Kleiderschrank sitzen. Das ist einer von 2 zugelassenen Plätzen in meinem 35L. Wie ich den anderen Platz realisieren kann, konnte mir der TÜV auch nicht ohne Änderungen vor zu schlagen erklären.
Der Sitzplatz meiner Frau wurde mit einem zusätzlichem Beckengurt ausgestattet. Somit verlässt sie ihren Platz auch nicht ungewollt bei einer starken Bodenwelle oder einer zu klein gewordenen Fahrbahn.

Jetzt kenne ich deinen RM40 nicht und weiß nicht wie deine Sitze angeordnet sind.
Aber es gibt ein paar wenige, leicht nach zu vollziehende Gründe weshalb einige Sitze während der Fahrt genutzt werden dürfen und einige nicht.
Ein vorhandener Sicherheitsgurt sollte genutzt werden, denn der wichtigste Punkt ist, dass bei einem abrubten stillstehen, aus der Fahrt möglichst alle Mitfahrenden auf ihren Plätzen bleiben und weder sich noch andere verletzen.
Das bedeutet sie brauchen halt. Also einen Gurt, wenn keiner vorhanden ist eine Wand (Seitlich)oder eine Rückenlehne. (Entgegen der Fahrtrichtung)

Wenn du den Link anwählst und in dem Faden wiederum den Link öffnest, dann steht dort in der StVO, ab wann dein Zwerg einen anderen Sitz als den in Fahrtrichtung und mit anderem Gurt nutzen darf.

Viele Grüße
Thomas
Arnold RM 38 Restaurierungsobjekt
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