Solaranlage und H-Kennzeichen
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Solaranlage und H-Kennzeichen
Ich überlege an meinem Arni eine Solaranlage zu verbauen. Bei meinen Recherchen bin ich auf einen Artikel gestoßen, an dessen Inhalt nicht im Entferntesten gedacht hätte. Vielleicht ist dass ja auch nur pfeiffen im dunkelen Wald. Der Autor zeichnete das Horrorszanario auf, dass mit der Solaranlage das H-Kennzeichen verfällt und beschreibt mögliche Folgen.
Hat hier ein Arnifahrer-In in dieser Sache Probleme z. B. bei der Hauptuntersuichung schon mal Probleme gehabt?
Viele Grüße vom Niederrhein
Petra B.
Hat hier ein Arnifahrer-In in dieser Sache Probleme z. B. bei der Hauptuntersuichung schon mal Probleme gehabt?
Viele Grüße vom Niederrhein
Petra B.
Hallo Petra B.,
ich habe mit fest montierter Solaranlage das H-Kennzeichen bekommen.
Und nun zitiere ich mal aus meinem eigenen Buch über „Oldtimer-Reisemobile der 1980er Jahre“ aus dem Kapitel „Vom H-Kennzeichen und sonstigen Problemen - Was geht, was nicht geht und wo es Ärger gibt“:
Es gibt aber auch einen Satz in dem Anforderungskatalog, der vieles möglich macht, denn »Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durchgeführt wurden, sind auch zulässig.« Die entscheidenden vier Worte lauten hier »oder hätten erfolgen können«. So kann man sich schon in den 1980er Jahren eine Solaranlage auf das Dach bauen lassen, wenn auch zu einem Vielfachem der heutigen Preise. Man braucht also keine mobile Solaranlage, wie es zuweilen von jenen behauptet wird, die gerade diese auch verkaufen. Gleiches gilt für eine Satellitenschüssel, die bereits 1989 bei Hymer als Sonderausstattung in der Preisliste steht.
Alles klar?
Viele Grüße
Christoph
ich habe mit fest montierter Solaranlage das H-Kennzeichen bekommen.
Und nun zitiere ich mal aus meinem eigenen Buch über „Oldtimer-Reisemobile der 1980er Jahre“ aus dem Kapitel „Vom H-Kennzeichen und sonstigen Problemen - Was geht, was nicht geht und wo es Ärger gibt“:
Es gibt aber auch einen Satz in dem Anforderungskatalog, der vieles möglich macht, denn »Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durchgeführt wurden, sind auch zulässig.« Die entscheidenden vier Worte lauten hier »oder hätten erfolgen können«. So kann man sich schon in den 1980er Jahren eine Solaranlage auf das Dach bauen lassen, wenn auch zu einem Vielfachem der heutigen Preise. Man braucht also keine mobile Solaranlage, wie es zuweilen von jenen behauptet wird, die gerade diese auch verkaufen. Gleiches gilt für eine Satellitenschüssel, die bereits 1989 bei Hymer als Sonderausstattung in der Preisliste steht.
Alles klar?
Viele Grüße
Christoph
Arnold/RMB 35 L, Bj. 87, auf 309 D
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Alles klar 
Petra B.

Petra B.
- beaglejupp
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Hallo Petra B.,
Christoph hat mit seinen Ausführungen prinzipiell Recht - und dennoch würde ich dir aus fachlicher Sicht dringend davon abraten, die Anlage fest zu installieren. Es gibt zur "Oldtimer-Richtlinie" viele verschiedene Sichtweisen und Interpretationen. Wir sind von einer einheitlichen Auslegung innerhalb der Länder / Tüvs / Überwachungsorganisationen / Ministerien meilenweit entfernt. Fakt ist, dass insbesondere Wohnmobile blödsinniger Weise immer wieder in der Kritik stehen, sie wollten doch nur Steuern sparen obwohl sie kein kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut seien. Ich würde an deiner Stelle der Diskussion einfach aus dem Weg gehen und die Anlage abnehmbar installieren.
viele Grüße
Stephan
Christoph hat mit seinen Ausführungen prinzipiell Recht - und dennoch würde ich dir aus fachlicher Sicht dringend davon abraten, die Anlage fest zu installieren. Es gibt zur "Oldtimer-Richtlinie" viele verschiedene Sichtweisen und Interpretationen. Wir sind von einer einheitlichen Auslegung innerhalb der Länder / Tüvs / Überwachungsorganisationen / Ministerien meilenweit entfernt. Fakt ist, dass insbesondere Wohnmobile blödsinniger Weise immer wieder in der Kritik stehen, sie wollten doch nur Steuern sparen obwohl sie kein kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut seien. Ich würde an deiner Stelle der Diskussion einfach aus dem Weg gehen und die Anlage abnehmbar installieren.
viele Grüße
Stephan
Arnold RM 35L auf MB 207D, aus 2. Hd. mit 24000km
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