Hurrrrrra, unser Arnie steht wieder vor der Tür und das mit TÜV!
Im Zuge dessen kam bei der Werkstatt die Frage nach der Gasprüfung auf, die ab Mitte 2025 Pflicht wird. Dabei bemerkte der Werkstattmeister zuerst, dass über 30 Jahre alte Heizungen ersetzt werden müssten.
Mittlerweile habe ich die Info bekommen, dass unsere Originalheizungen aber soooo alt sind, dass sie unter Bestandsschutz fallen. Alles vor 1993 eingebaute scheint sicher zu sein.
Stimmt diese Information so? Gibt es bei der Gasprüfung sonst etwas in Bezug auf die neuen Vorgaben zu beachten?
Im Anhang einer der wenigen Links zu dem für uns relevanten Aspekt der Lage:
https://reisemobil-international.de/rat ... wohnmobil/
Lieber Gruß, Daniel
Neue Vorgaben Gasprüfung?
- DB-Arnie
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Neue Vorgaben Gasprüfung?
Arnie-Besitzer
Baunummer 1325; DRM35L, Baujahr 08/1982 (Arnie nicht wir)
HSN 0009, TSN 46900000, FIN 60131618199489
601 D 28, 207, Diesel, 4 Gang
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Re: Neue Vorgaben Gasprüfung?
Hallo Daniel,
die alten Heizungen müssen nicht ausgetauscht werden. Betroffen sind aber beispielsweise eine S 3002 K, oder S 5002 K. Genaueres lässt sich der Liste von Truma entnehmen. Auch C- und E-Heizungen sind dabei betroffen. Dabei geht es um Heizungen, die zwischen 1993 bis 2007 hergestellt wurden und folgende Zulassungen hatten: Zum einen keine DVGW-Zulassung mehr, sondern eine CE-Zulassung, sowie eine nationale Bauartgenehmigung mit Wellenlinie, z.B. ~~S301. Geräte späteren Datums haben dagegen die gleiche CE-Zulassung und eine E-Zulassung, d.h. E im Kreis mit Ziffer für Land der Zulassung (z.B. 1 steht für D) und dahinter sollte 122R .... stehen. Die müssen auch niemals ausgetauscht werden, sofern kein Defekt festgestellt wird.
Ansonsten mich fragen. Ich kann die alten Dinger reparieren und werden dann wie neu funktionieren. Ersatzteile gibt es entweder noch neu, oder ich habe sogar auch für die vor 07/81 (~~S134) gute Ersatzteile da....
VG
Peter
die alten Heizungen müssen nicht ausgetauscht werden. Betroffen sind aber beispielsweise eine S 3002 K, oder S 5002 K. Genaueres lässt sich der Liste von Truma entnehmen. Auch C- und E-Heizungen sind dabei betroffen. Dabei geht es um Heizungen, die zwischen 1993 bis 2007 hergestellt wurden und folgende Zulassungen hatten: Zum einen keine DVGW-Zulassung mehr, sondern eine CE-Zulassung, sowie eine nationale Bauartgenehmigung mit Wellenlinie, z.B. ~~S301. Geräte späteren Datums haben dagegen die gleiche CE-Zulassung und eine E-Zulassung, d.h. E im Kreis mit Ziffer für Land der Zulassung (z.B. 1 steht für D) und dahinter sollte 122R .... stehen. Die müssen auch niemals ausgetauscht werden, sofern kein Defekt festgestellt wird.
Ansonsten mich fragen. Ich kann die alten Dinger reparieren und werden dann wie neu funktionieren. Ersatzteile gibt es entweder noch neu, oder ich habe sogar auch für die vor 07/81 (~~S134) gute Ersatzteile da....
VG
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Re: Neue Vorgaben Gasprüfung?
wie immer: Dicker Dank für die Hinweise!
Lieber Gruß, DAniel
Lieber Gruß, DAniel
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