GASPRÜFUNG an Wohnwagen und Reisemobilen

Hier gibt es Infos zu bekannten kritischen Themen, die man als Besitzer und Fahrer eines Oldtimer-Reisemobils kennen sollte. Dies betrifft u.a. aktive und passive Sicherheit, sowie Themen, die z.B. Brandgefahr bedeuten könnten.
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Christian_Thomas
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GASPRÜFUNG an Wohnwagen und Reisemobilen

Beitrag von Christian_Thomas »

Liebe Arnoldfreunde,

das Thema GASPRÜFUNG wird in vielen Diskussionsforen oft mit wenig Sachkenntnis, aber viel Halbwissen diskutiert.

Für sachverständige, aktuelle Aufklärung Stand 20.08.2025 dürfte daher folgender Beitrag von Andreas Grün sorgen:
Andreas Grün hat geschrieben:
Thema: GASPRÜFUNG

Nachdem ich in vielen Beiträgen zu dem Thema unglaublich viel Halbwissen und steife felsenfeste Behauptungen lesen und ertragen musste, hier mal meine Stellungnahme zu dem Thema.

Und bitte, bevor Sie kommentieren, machen Sie sich schlau, mir wurden als Kommentare auf andere Posts uralte Berichte aus irgendwelchen Zeitschriften zitiert, wir sprechen hier über den Stand ab JUNI 2025.

Noch kurz zu meiner Person:
  • Kfz-Sachverständiger
  • Prüf-Ingenieur mit Gasprüfberechtigung seit fast drei Jahrzehnten
  • neueste Schulung in Sachen Gas im Mai 2025
Und los geht's endlich:

Neue Fahrzeuge haben i.d.R. nur eine Bescheinigung der Erstabnahme der Gasanlage in welcher alle Elemente der Anlage incl. Leitungen und Flaschenaufstellungskasten sowie Druckregler und Verbraucher aufgeführt sind.
Erstellt wird diese vom Hersteller des Fahrzeuges.
Dieses Dokument ist sehr wichtig und sollte peinlichst aufbewahrt werden. Es handelt sich dabei i.d.R. um ein DIN A4 Blatt.
Das ist die Basis für alle weiteren Prüfungen.

Ein gelbes Prüfbuch kann dann bei der ersten Gasprüfung ausgestellt werden, muss aber nicht.
Auf jeden Fall muss bei jeder Gasprüfung ein Protokoll über die Prüfung der Anlage ausgestellt werden.

Prüfungen sind alle zwei Jahre oder bei Eingriffen in die Anlage oder bei Veränderungen/Ergänzungen des Zustandes erforderlich.

Die Gasprüfung ist seit Juni diesen Jahres absolut entkoppelt von der Hauptuntersuchung!

Eine fehlende Gasprüfung hat für das Bestehen einer Hauptuntersuchung keine Relevanz!

Der Prüfer muss dann allerdings im Rahmen der Hauptuntersuchung gewisse Bauteile der Anlage in seine Prüfung mit einbeziehen.

Nochmals:

Hauptuntersuchung (volksmundlich TÜV [Hinweis: HU nach § 29 StVZO]) wird auch bestanden ohne Gasprüfung!

Eine fehlende oder überfällige Gasprüfung wird in Anlehnung an eine überzogene oder fehlende Hauptuntersuchung genauso von den Ordnungsbehörden, also Polizei und Ordnungsamt bewertet und als Ordnungswidrigkeit entsprechend geahndet.
Sprich ab dem dritten Monat 15 Euro bis hin ab dem achten Monat nach Fälligkeit mit 80 Euro, allerdings keine Punkte.

Es ist damit zu rechnen, das sowohl Stellplätze als auch Campingplätze eine gültigen Gasprüfung zur Bedingung für einen Aufenthalt machen.
Das ist allerdings Landesrecht und kann regional unterschiedlich gehandhabt werden.

So - das war es erstmal

Sollte ich etwas nicht erwähnt oder vergessen haben, so bin ich für alle Hinweise gerne offen, aber bitte Leute, geht vorher in Euch.
Alles Gute, stets unfallfreie Tour und immer einen freien Stellplatz wünsche ich Euch.
Da ich Andreas Grün von der DEKRA in Herten Westerholt mitsamt seinen Kollegen persönlich kenne, kann ich die Authentizität und den Wahrheitsgehalt seiner Aussagen bestätigen. Andreas hat mit die Erlaubnis erteilt, seinen Beitrag hier bei den ArnoldFreunden zu veröffentlichen.

Wer ihn und/oder seine Kollegen gerne mal besuchen möchte, findet ihn oft in der DEKRA-Prüfstelle auf der Ruhrstraße 8 in 45701 Herten
Mein Fahrzeug: Daimler-Benz 207 D Fahrgestell mit Arnold RM 35 S Aufbau, Erstzulassung Februar 1981, letzte bestandene DEKRA-HU in: 05/24 nächste HU: 05/26
Mein Job+Hobby: https://www.facebook.com/groups/sungrow ... tzergruppe